Seit Montag 06.07.2020 gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz eine vom Bundesrat verordnete Maskenpflicht. Manche Kantone haben selbständig eine erweiterte Maskenpflicht eingeführt. Wo man eine Maske tragen muss und wo es auch ohne Pflicht sinnvoll ist, erfahren Sie hier. Entdecken Sie ausserdem unsere einzigartig günstigen Hygienemasken für 26.40 Fr. pro 50er- Schachtel – bereits ab einem Pack!
Wo gilt die Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht gilt in der Schweiz in folgenden Bereichen:
- öffentlicher Verkehr: In allen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Tram, Zug, aber auch Bergbahn, Flugzeug und Kursschiff muss man ein Maske tragen. Das gilt, sobald man das Verkehrsmittel betritt. Es macht aber auch in einem überfüllten Bahnhof durchaus Sinn, die Maske bereits vor dem Einsteigen in den Zug anzuziehen.
- Coiffeur und Co.: Seit Ende des Lockdown gilt eine Maskenpflicht, wenn man eine Dienstleistung in Anspruch nehmen will, bei welcher der Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet ist. Prominentestes Beispiel ist der Besuch beim Coiffeur, aber auch bei Masssagen, beim Tätowierer oder bei der Manicure muss eine Maske getragen werden. Meist werden die Masken dort zur Verfügung gestellt. Wer die ohnehin stark angeschlagenen Geschäfte unterstützen will, bringt selber eine Maske mit.
- beim Einkaufen: In den Kantonen Jura und Waadt gilt aufgrund der zuletzt hohen Fallzahlen eine Maskenpflicht beim Einkaufen.
Für wen gilt die Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab 12 Jahren. Ausnahme sind Menschen die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung haben.
Wo Masken empfehlenswert sind
Die Berichterstattung rund um die Maskenpflicht lässt manch einen vergessen, dass es eigentlich schon seit das blaue Plakat eingeführt wurde eine Empfehlung zum Maskentragen gibt. Diese gilt für Situationen in denen man den Abstand von 1,5 Meter nicht einhalten kann. Dazu kann z.B. folgendes Zählen:
- beim Einkaufen
- bei Besprechungen im Büro
- auf der Post
- in Bars und Clubs
Die verschiedenen Maskentypen
An Orten wo die Maskenpflicht gilt, werden industriell gefertigte Masken verlangt. Hier kann man zwischen drei Typen unterscheiden:
Hygienemasken
Die meist blauen Hygienemasken wie man sie sonst aus dem Spital kennt, sind einfach in der Anwendung. Man befestigt sie mit zwei elastischen Ohrschlaufen und formt den Nasenbügel mit Daumen und Zeigefinger an. Hygienemasken werden direkt nach der Anwendung entsorgt, was eine hygienische Handhabung gewährleistet. Aufgrund der wasserabweisenden Oberfläche halten sie Tröpfchen zurück und bieten neben dem Fremdschutz einen gewissen Eigenschutz.
Textilmasken
Textilmasken sollten aus mehreren Lagen bestehen und dicht gewoben oder gestrickt sein. So halten sie Tröpfchen beim Atmen, Sprechen und Husten zurück. Der Eigenschutz ist relativ gering. Textilmasken werden nach der Anwendung verpackt und zu Hause sofort gewaschen. Viele Modelle kann man so bis zu 50-mal wiederverwenden.
FFP2 Masken
Die Atemschutzmasken werden vor allem im Spital beim Umgang mit Covid-19 Patienten benutzt. Sie Filtern die Atemluft und halten selbst sehr kleine Partikel zurück. Dadurch bieten Sie Träger und Umgebung optimalen Schutz. Dank der Maskenpflicht ist es nicht mehr notwendig im öffentlichen Verkehr FFP2 Masken zu tragen. Alle schützen alle.
(Achtung: Nur Modelle ohne Ventil verwenden. Durch das Ventil entweicht die Luft ungefiltert und mit hoher Geschwindigkeit, was die Verbreitung von Aerosolen fördert.)
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