Maskenpflicht im Büro

Einige Betriebe haben sie bereits eingeführt – die Maskenpflicht für Angestellte. Das ist im Hinblick auf die steigenden Fallzahlen und den nahenden Herbst sicher der richtige Entscheid. Dem Beispiel von Novartis wird in den nächsten Wochen und Monaten wohl noch so mancher Betrieb folgen. Allenfalls wird auch von den Kantonen eine Maskenpflicht in den Büros angeordnet. Die Umsetzung einer Maskenpflicht im Büro ist auch für kleine und mittlere Betriebe ohne behördliche Anordnung möglich.

Maskenpflicht in Büros

Darf ich eine Maskenpflicht in meinem Geschäft anordnen?

Die Antwort lautet: Ja. Als Arbeitgeber hat man die Pflicht seine Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehört, neben den normalen Anforderungen an die Sicherheit am Arbeitsplatz, seit der Corona Pandemie auch ein Schutzkonzept, das die Angestellten so gut wie möglich vor einer Ansteckung schützen soll. In diesem Sicherheitskonzept darf man als Arbeitgeber auch eine Maskenpflicht für den Betrieb festhalten.

Arbeitgeber muss Masken zur Verfügung stellen

Als Arbeitgeber muss man den Angestellten das nötige Material zur Verfügung stellen, das sie zum Schutz am Arbeitsplatz benötigen. Auf der Baustelle sind das z.B. Helme oder Handschuhe. Bei einer Maskenpflicht im Büro zählen auch die Hygienemasken dazu.

Umsetzung der Maskenpflicht in Büros

1. Mitarbeitende informieren

Informieren Sie die Arbeitnehmenden möglichst einige Tage im Voraus über die bevorstehende Maskenpflicht im Büro. Die Arbeitnehmenden sollten ausserdem instruiert werden, wie man Hygienemasken richtig anwendet. Wichtig ist, dass Mund und Nase stets vollständig bedeckt sind und der Nasenbügel angeformt wird. Die Hände müssen vor und nach dem Anfassen der Maske gewaschen oder desinfiziert werden. Hilfreich ist auch das Versenden eines Instruktionsvideos.

2. Masken verteilen

Aus hygienischen Gründen ist es sinnvoll, jedem Arbeitnehmer eine eigene Packung Masken zu übergeben. Offene Verpackungen die für mehrere Personen zugänglich sind, können durch die häufigen Berührungen verunreinigt werden.

3. Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen

Die richtige Anwendung von Gesichtsmasken beinhaltet auch die Handhygiene. Vor und nach dem An- und Ausziehen der Maske müssen die Hände mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden. In Büros ist das Aufstellen oder Verteilen von Desinfektionsmittel eine sichere und einfache Lösung.

4. Geschlossene Abfalleimer bereitstellen

Gebrauchte Masken dürfen nicht auf dem Konferenztisch oder in der Schreibtischschublade landen. Sie sind nach dem Ausziehen umgehend in einem geschlossenen Behälter zu entsorgen. Stellen Sie an den Ausgängen, aber auch vor Pausenräumen, in Toiletten oder im Parkhaus genügend Treteimer auf.

Verschiedene Schutzmassnahmen kombinieren

Die allgemeinen Hygieneregeln des BAG und das STOP-Prinzip des SECO gelten auch nach Einführen einer Maskenpflicht im Büro weiterhin. Die wichtigsten Empfehlungen sind:

  • Abstand halten
  • Regelmässig Hände waschen oder desinfizieren
  • Wenn möglich Home Office machen oder in Teams arbeiten die sich nicht durchmischen
  • Viel berührte Flächen (z.B. Türklinke, Tastatur, Kaffeemaschine…) regelmässig reinigen oder desinfizieren
  • Alle 1-2 Stunden für 5-10 Minuten lüften.

STOP-Prinzip als PDF herunterladen

Beschaffung von Hygienemasken für Geschäfte

Es gibt wieder genügend Masken und das zu fairen Preisen. Die Beschaffung ist also ganz einfach.

Welche Masken eignen sich?

Hygienemasken mit Ohrenschlaufen sind für die Anwendung in Büros die richtige Lösung. Sie sind günstig und einfach in der Anwendung. Gemäss Angaben des BAG müssen Masken für die Bevölkerung kein CE-Zeichen tragen. Nicht nötig sind daher teure Masken mit erhöhter Sicherheit wie Typ II R, FFP2 oder CPA. Diese werden nur in Gesundheitseinrichtungen beim Arbeiten mit Corona-Patienten benötigt.

Bei Sanihaus.ch finden Sie hochwertige Hygienemasken für die Anwendung im Büro. Bereits ab sechs Packungen gibt es einen Mengenrabatt. Für Betriebe mit mehr als 5 Angestellten eignet sich unsere B2B Überverpackung mit 2500 Masken, die in Schachteln zu jeweils 50 Stück geliefert werden.

Wie viele Masken braucht man?

Es gibt keine Vorschrift wie viele Masken ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung stellen soll oder muss. Ideal wäre eine Abgabe von vier Masken pro Tag und Person. So kann die Maske vor jeder Pause entsorgt und nach der Pause durch eine neue ersetzt werden. Dadurch lässt sich verhindern, dass gebrauchte Masken während dem Kaffeetrinken oder Rauchen auf Tischen abgelegt werden. Das verursacht nämlich die unerwünschte Kontamination von Oberflächen.

Alternativ können auch zwei Masken pro Tag abgegeben werden, damit die Mitarbeitenden die Maske vor der Mittagspause entsorgen können.

Wie gross sollte der Vorrat sein?

Zurzeit sind genügend Masken vorhanden um die Nachfrage zu decken. Bei der Einführung von neuen Maskenpflicht-Bestimmungen kommt es aber jeweils kurzfristig zu einer erhöhten Nachfrage nach Hygienemasken. Das kann kurzfristige Engpässe auslösen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schafft sich einen Maskenvorrat für 2-3 Monate an, wie es beispielsweise im Gesundheitswesen üblich ist.

Berechnungsbeispiele: Verbrauch für 2 Monate bei 4 Masken pro Tag und 21 Arbeitstagen pro Monat.

  • 10 Mitarbeitende benötigen 1680 Masken
  • 50 Mitarbeitende benötigen 8‘400 Masken
  • 100 Mitarbeitende benötigen 16‘800 Masken