Vergütung der intermittierenden pneumatischen Kompressionstherapie (IPK)

Die intermittierende pneumatische Kompressionstherapie (IPK) eignet sich zur Behandlung von Schwellungen und sie verbessert den venösen Blutfluss. Für Personen mit Lymphödem und fortgeschrittener Veneninsuffizient, vergütet die Krankenkasse deshalb den Kauf von IPK Geräten. Hier erfahren Sie, wie der Antragsprozess aussieht und welche Beträge vergütet werden.

Vergütung gemäss MiGeL

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) darf Hilfsmittel nur gemäss der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) vergüten. So wird sichergestellt, dass nur wirksame Therapien vergütet werden und die finanziellen Mittel für alle Versicherten ausreichen. Geräte zur intermittierenden pneumatischen Kompressionstherapie (IPK) stehen ebenfalls auf der MiGeL. Ab dem 1.4.2019 kann nicht mehr nur die Miete, sondern der Kauf des IPK-Geräts vergütet werden. Voraussetzung dafür ist, dass gewisse Indikationen vorliegen und die Wirksamkeit der Therapie in einer Testphase überprüft wird.

Indikationen

Die intermittierende pneumatische Kompressionstherapie eignet sich bei verschiedenen Indikationen. Vergütet wird die Therapie aber nur noch bei:

Überprüfung der Wirksamkeit

Damit der Kauf eines VASOprime wave 4 IPK-Gerätes durch die Krankenkasse vergütet wird, muss der Arzt bestätigen, dass die Therapie während der 2-3 monatigen Testphase:

  • eine Volumenreduktion von ≥ 100ml erzielt hat
  • die Lebensqualität des Patienten nachweislich gestiegen ist

Lassen Sie vor der ersten Anwendung des VASOprime wave4 Gerätes deshalb immer das Volumen der zu behandelnden Extremität bestimmen. Durch Befragung, allenfalls mithilfe eines Fragebogens, ermittelt der Arzt auch die aktuelle Lebensqualität.

Anschliessend therapieren Sie Ihren Arm oder Ihr Bein mit dem VASOprime wave 4 IPK-Gerät gemäss den Empfehlungen Ihres Arztes. Für diese Testphase finden Sie bei Sanihaus.ch Mietgeräte.

Nach 2-3 Monaten misst der Arzt erneut das Extremitätenvolumen und die Lebensqualität. Er bestätigt gegenüber der Krankenkasse die Wirksamkeit der Therapie und beantragt eine Kostengutsprache.

Vergütungsbeträge

Die MiGeL sieht verschiedene Vergütungsbeträge für die IPK-Therapie vor.

  • Gerätemiete: Während einer Testphase von max. 3 Monaten bezahlt die Krankenkasse einen Betrag von 1.85/Tag an die Gerätemiete des VASOprime wave 4 (MiGeL-Position 17.20.01.01.2)
  • Kauf Gerät: Für den Kauf des VASOprime wave 4 vergütet die Krankenkasse maximal 1‘450.-, nach vorgängiger Kostengutsprache (MiGeL 17.20.01.01.1)
  • Kauf Manschette: Für den Kauf einer 4-8 kammerigen Manschette nach vorheriger Kostengutsprache wird 270.- (MiGeL 17.20.01.01.3) vergütet.
  • Reparatur: Für die Reparatur kann nach Ablauf der Garantie eine Kostengutsprache beantragt werden.

Der Kauf von IPK-Gerät (VASOprime wave 4) und Manschette wird höchstens alle 5 Jahre vergütet.

Mehr über das VASOprime wave 4 IPK Gerät erfahren Sie im Sanihaus.