Kein Thema wird in den Medien momentan so kontrovers diskutiert wie das Tragen von Atemschutzmasken. Während bei der Allgemeinbevölkerung der Schutz durch falsche Handhabung reduziert sein kann, besteht für die Anwendung im professionellen Bereich ganz klar eine Empfehlungen zum Tragen von Schutzmasken bei Patientenkontakt.
Mundschutz oder Schutzmaske
Die herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz (MNS, chirurgische Masken) wie er im klinischen Alltag üblich ist, dichtet seitlich nur bedingt ab und hat eine hohe Durchlassrate. Wird mit Patienten mit respiratorisch übertragbaren Infektions-Erkrankungen gearbeitet, bietet der Mund-Nasen-Schutz aufgrund seiner geringen Dichte und der grossen seitlichen Leckage nicht ausreichend Schutz.
Eine Atemschutzmaske (Filtering Face Piece = FFP) bedeckt Mund und Nase und schliesst seitlich dichter ab als ein MNS. Ausserdem verfügen sie über eine Filterschicht, die Partikel mit durchschnittlich 0,6 µm aufhalten. Wie gross der Schutz vor diesen Partikeln ist, hängt von der Klasse der Masken ab. Es wird unterschieden zwischen:
- FFP1: Gesamtleckage von max. 25%
- FFP2: Gesamtleckage von max. 11%
- FFP3: Gesamtleckage von max. 5%
Die Gesamtleckage beinhaltet einerseits Undichtigkeitsstellen am Gesicht, als auch den Filterdurchlass.
„D“ Dolomitenstaubprüfung
Schutzmasken die zusätzlich mit „D“ gekennzeichnet sind, haben zudem die Dolomitenstaubprüfung bestanden. Die Prüfung bestätigt, dass die Maske auch bei hoher Staubkonzentration noch einen guten Atemwiederstand bieten und stellt ein Qualitätsmerkmal dar.
Mit oder ohne Ausatemventil
FFP Schutzmasken werden für einen erhöhten Ausatemkomfort mit Ventilen verkauft. Diese Modelle sind aber eher für die Arbeit in einer Fabrik vorgesehen, denn für die Anwendung in der Patientenbetreuung. Sie halten die ausgeatmeten Aerosole nicht zurück und bieten so nur einen Eigenschutz, aber keinen Schutz vor einer Verbreitung von infektiösen Tröpfchen und Aerosolen.
Patienten dürfen ausschliesslich Masken ohne Ventil anziehen. Auch beim Spitalpersonal ist es fraglich, ob während der COVID-19-Pandemie Masken mit Ventil sinnvoll sind. Schliesslich kann auch es zu den Infizierten zählen, ohne davon zu wissen.
Eine Ausnahme stellen FFP3 Atemschutzmasken dar, die ausschliesslich mit Ausatemventil erhältlich sind. Hier ist darauf zu achten, dass bei allen im Raum anwesenden Personen der Eigenschutz durch eine Maske gewährleistet ist.
Sicherheitsmassnahmen beim Umgang mit COVID-19 Patienten
Zum korrekten Umgang mit COVID-19 Patienten gibt es noch keine Richtlinien einer Fachgesellschaft. Die AWMF hat aber bereits 2004 Leitlinien zur Hygiene in Klinik und Praxis publiziert und diese 2016 überarbeitet. Darin finden sich unter anderem Empfehlungen zu den Hygienemassnahmen im Umgang mit SARS oder MERS Patienten. Zum jetzigen Zeitpunkt darf man die Empfehlung mangels genauer Angaben zu COVID-19 wohl als beste Referenz erachten.
Mit folgenden Sicherheitsmassnahmen schützt sich das Klinikpersonal:
- Atemschutzmaske FFP2(1) resp. FFP3 insbesondere bei ausgeprägter Exposition
- Schutzbrille und Schutzhaube beim Betreten des Patientenzimmers
- Flüssigkeitsdichte Einwegschürze bei Tätigkeiten am Patienten
- Schutzhandschuhe
- Händedesinfektion
Der Patient sollte beim Verlassen des Zimmers oder bei Aufenthalt anderer Personen im Zimmer ein MNS tragen.(2)
Entsorgung von Schutzmasken
Da die Schutzmasken und alles andere Schutzmaterial mit erregerhaltigem Material kontaminiert sind, ist es gemäss AS 18 01 03 zu entsorgen. Dazu gehört unter anderem, dass es umgehen in geschlossenen Behältern ohne Publikumszugang abgelegt werden muss. Die mindestens wöchentliche Entsorgung erfolgt durch ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen.
NR – Masken sind nicht wiederverwendbar
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss immer so gekennzeichnet sein, dass man erkennen kann ob sie wiederverwendbar ist oder nicht.
- R= Reusable
- NR= Non-reusable
Atemschutzmasken gehören immer zur Kategorie NR. Sie dürfen höchstens während einer Schicht (8h) getragen werden und sind danach vorschriftsgemäss zu entsorgen. Neben der Tragedauer müssen auch krankenhausinterne Hygienevorschriften, z.B. beim Besuch verschiedener Patienten, beachtet werden. Hier muss die Maske in der Regel ausgetauscht werden.
Wiederverwendung von Masken nur mit Vorsichtsmassnahmen
Grundsätzlich darf eine FFP Atemschutzmaske für 8 Stunden getragen werden. Wegen des hohen Kontaminationsrisikos muss vom Ab- und wieder Anlegen von Schutzmasken nach der Arbeit an Patienten abgeraten werden. Aufgrund des Maskenmangels wird aber genau das in vielen Kliniken zunehmend praktiziert. Um wenigsten ein gewissen Standard zu erreichen, hat das Robert Koch Institut Verhaltensempfehlungen für die Wiederverwendung von Masken publiziert.
Auf jeden Fall sofort entsorgt werden müssen Masken in folgenden Situationen:
- Durchfeuchtung oder Kontamination
- Nach ausgeprägter Exposition wie z.B. Bronchoskopie
Masken sollen nur wenn nötig (fehlende Verfügbarkeit) und höchstens so wiederverwendet werden:
- Während einer Schicht durch dieselbe Person
- Patientenbezogene Wiederverwendung während einer Schicht
Beim An- und Ablegen der Masken ist auf folgendes zu achten:
- Vor dem Ablegen Handschuhe desinfizieren (oder Hygienekonzept mit Mehrfachhandschuhen)
- Maske an der Luft ablegen, nicht in einem verschlossenen Behälter
- Die Masken in einem dafür bestimmten Bereich ohne Publikumsverkehr ablegen und die Fläche danach umgehend desinfizieren
- Die Maske am Befestigungsband beschriften um eine Wiederverwendung durch verschiedene Personen auszuschliessen
- Berührung der Innenseite der Maske unterlassen, um eine Kontamination zu verhindern
Masken Aufbereiten – Verzweiflungstat in Zeiten von Corona
Die NR-Kennzeichnung sagt unmissverständlich, dass Atemschutzmasken und MNS nicht wiederverwendet werden dürfen. Eine „Aufbereitung“ ist also in jedem Fall zu unterlassen.
Inwiefern die heute praktizierte Wiederaufbereitung von FFP2 Schutzmasken wirklich zum Schutz des Klinikpersonals dient, oder ob auch finanzielle Interessen eine Rolle spielen kann an dieser Stelle nicht abschliessend beantwortet werden. Die Empfehlungen zur Wiederaufbereitung von FFP Masken unterscheiden sich je nach publizierendem Institut.
Die Österreichische Gesellschaft für Sterilgutversorgung hat nach einer einmaligen Dampfsterilisation bei 121°C/ 20 min keine Auswirkung auf die Filterleistung von FFP2/ FFP3 Masken festgestellt. Die Masken dürfen erst wiederverwendet werden, wenn sie trocken sind.(4)
Der Wiener Krankenanstaltenverbund hat festgestellt, dass die Dampfsterilisation die Filterwirkung von FFP2 Masken nicht beeinträchtigt. Bei FFP3 Masken wird die Filterleistung reduziert, ungefähr auf das Niveau von FFP2 Masken. Ein allfälliges Ventil hat nach der Sterilisation ebenfalls ein leicht reduziertes Rückhaltevermögen.(5)
Die Reinigung von Atemschutzmasken mit Desinfektionsmittel ist in jedem Fall zu unterlassen, weil dadurch die Funktionalität der Maske beeinträchtigt wird.(3)
Quellen
- Robert Koch-Institut, Stand: 9.7.2015: Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei Patienten mit Schwerem Akutem Respiratorischem Syndrom (SARS)
- Arbeitskreis „Krankenhaus- & Praxishygiene“ der AWMF (2004): Leitlinien zur Hygiene in Klinik und Praxis, Hygieneanforderungen bei ausgewählten respiratorisch übertragbaren Infektions-Erkrankungen (aerogen und Tröpfchen); AWMF-Leitlinien-Register Nr. 029/032, Entwicklungsstufe: 1
- Robert Koch Institut (13.03.2020): Mögliche Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen Coronavirus-Erkrankung COVID-19, publiziert online: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.pdf?__blob=publicationFile (Abgerufen am 31.03.2020)
- A.Blacky et al. (23.03.2020): Stellungnahme des Fachausschusses Prüfwesen der ÖGSV zur Aufbereitung von Einmal-Schutzmasken in der Corona-Krise; Publiziert online: https://oegsv.com/wp/wp-content/uploads/Stellungnahme-Aufbereitung-von-Einmalmasken_3-1.pdf (Abgerufen am 31.03.2020)
- Wiener Krankenanstaltenverbund (24.03.2020): Dampfsterilisation ist wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Lagerreichweite, publiziert online: https://www.wienkav.at/kav/gd/ZeigeAktuell.asp?ID=26835 (Abgerufen am 31.03.2020)